Reise-Krankenversicherung

Die Versicherung übernimmt anfallende Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, organisiert Ihren, Krankenrücktransport, den Versand von Medikamenten und die Rückholung von Kindern.

Detaillierte Leistungsbeschreibung:

Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die Versicherung u. a. die Kosten (bzw. die Organisation) für

  • im Ausland notwendige Heilbehandlungen
  • einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
  • die Beschaffung abhanden gekommener Arzneimittel die Rückholung von Kindern den Krankenbesuch einer der versicherten Person nahe stehenden Person.

Die Notrufzentrale der Europäischen ist 24 Stunden täglich für Notfälle erreichbar.

Als Ausland gilt nicht die Bundesrepublik Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

Versicherungssumme: 1 Mio. EUR pro Versicherungsfall Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Europäischen Reiserversicherung AG (VB-ERV 2005).

Abschlussfrist: Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.