AGB der Thomas Grether-Reisen GmbH

Allgemeines

Die Thomas Grether-Reisen GmbH unterliegt nach den seit 1.7.2018 gültigen reiserechtlichen Vorschriften nicht mehr dem Pauschalreiserecht. Dennoch orientieren wir uns im Sinne der Kunden unserer Ferienunterkünfte großteils an den, im §651 BGB genannten, bewährten Vorgaben.

Vertragspartner

Vertragspartner der Thomas Grether-Reisen GmbH (nachfolgend TGR genannt) ist nicht das einzelne Mitglied einer Reisegruppe, sondern diejenige Person, die für die Gruppe handelt und sie nach außen vertritt. Ist die Gruppe eine juristische Person, ist diese und nicht der Gruppenleiter Vertragspartner der Thomas Grether-Reisen GmbH. TGR verhandelt insofern nicht mit einzelnen Gruppenmitgliedern, sondern nur mit einem verantwortlichen Leiter oder Beauftragten. Die finanzielle Abwicklung erfolgt ebenfalls ausschließlich über diesen verantwortlichen Leiter oder Beauftragten.

Anmeldung, Bestätigung, Leistungen

Mit dem Buchungsantrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bietet der Anmelder den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an und bezieht sich dabei auf die in unserem Angebot sowie in unseren AGB gemachten Angaben. Ist der Anmelder zum Zeitpunkt des Buchungsantrages minderjährig, müssen die gesetzlichen Erziehungs-/Sorgeberechtigten die Anmeldung zusätzlich unterzeichnen. Der Vertrag wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt in dieser Buchungsbestätigung ein Vertragsangebot, an das die Thomas Grether-Reisen GmbH 10 Tage gebunden ist.

Mit unserer Buchungsbestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Gleichzeitig wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zuzüglich einer einmaligen Buchungsgebühr in Höhe von EUR 25.-- pro Gruppe fällig. Etwa sechs Wochen vor Reiseantritt versenden wir die Reiseunterlagen (Ansprechpartner vor Ort, genaue Lage etc.). Der Restbetrag ist bis vier Wochen vor Reiseantritt ohne besondere Aufforderung zu begleichen. Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung möglich, keine Kreditkartenzahlung, Lastschriften oder Barzahlung. Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reiseantritt ist der vereinbarte Reisepreis, zzgl. der Buchungsgebühr in Höhe von EUR 25.-- sofort komplett zu bezahlen.

Liegen Anzahlung und Restzahlung nicht wie vereinbart rechtzeitig vor, so ist TGR berechtigt, ggf. nach Abmahnung und Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß ihrer AGB zu verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises macht TGR grundsätzlich von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

Unsere Angebote sind grundsätzlich nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität, wenn dies nicht in unserem Angebot vermerkt ist. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach schriftlicher Erlaubnis von uns gestattet. Sollten wider der vertraglichen Vereinbarungen Tiere mitgebracht werden, so kann TGR verlangen, daß diese außerhalb der Unterkunft untergebracht werden.

Wir weisen darauf hin, daß Ihnen gemäß der gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 folgende BGB für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht zusteht. Es gelten hierfür die unseren Reisebedingungen im Abschnitt Rücktritt aufgeführten Regelungen.

Maximalbelegung

Die vorgegebenen Maximalbelegungen dürfen nicht überschritten werden (Mehrpersonen können vor Ort abgewiesen werden!). In Einzelfällen ist es jedoch nur nach vorheriger Absprache möglich, die Maximalbelegungen zu überschreiten. In der Regel erhöht sich in solchen Fällen auch der Reisepreis. Dies gilt auch für Kinder, Kurzzeitaufenthalte und evtl. Besucher Ihrer Gruppe.

Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Anmelder kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Schriftform wird dringend empfohlen. Tritt eine Gruppe ganz oder teilweise, aus Gründen, die TGR nicht zu vertreten hat, von der Buchung zurück, werden folgende Rücktrittsgebühren in Rechnung gestellt.

Ab Bestätigungsdatum bis 30 Wochen vor Reibeginn:
10 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person

29-24 Wochen vor Reisebeginn:
30 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person

23-16 Wochen vor Reisebeginn:
50 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person

15-08 Wochen vor Reisebeginn:
70 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person

07-05 Wochen vor Reisebeginn:
80 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person

04-00 Wochen vor Reisebeginn:
95 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person

Berechnungsgrundlage ist der in der Reisebestätigung angegebene Mindestpreis pro Gruppe. Der Nachweis eines niedrigeren oder nicht eingetretenen Schadens bleibt der Gruppe unbenommen. Wird von der zurückgetretenen Gruppe eine Ersatzgruppe zu den gleichen Bedingungen gestellt oder wir können das Objekt zu den gleichen Konditionen wieder vermieten, ergibt sich eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Reisepreises. Bei einer damit verbundenen Änderung der Personenzahl oder der Altersstruktur erfolgt eine Leistungsnachberechnung. Bei verkürzter Aufenthaltsdauer werden für ausgefallene Aufenthaltstage Rücktrittsgebühren vom Erstanmelder erhoben. TGR kann dem Wechsel in der Person des Reiseverantwortlichen oder der neuen Gruppe insgesamt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Aufenthalt nicht genügt oder gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Durch die Teilnahme des Dritten entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden zu berechnen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Informationen dazu finden Sie unter https://www.grether-reisen.de/reiseversicherung/.

Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte und sorgfältige Auswahl der Unterkünfte und die Richtigkeit der Beschreibungen der im Katalog oder dem Internetauftritt der TGR aufgeführten Unterkünfte. Für ein Verschulden unserer Leistungsträger, sowie für Schäden des Reisenden, die weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt werden, beschränkt sich die Haftung der TGR auf die Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit es sich nicht um Schäden für Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Begründete Reklamationen sind uns oder unseren Leistungsträgern unverzüglich mitzuteilen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Der Kunde ist verpflichtet, zur Behebung einer Störung beizutragen und einen entsprechenden Schaden gering zu halten. Vor der Kündigung des Vertrages ist der TGR eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von TGR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Die Haftung der TGR ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Im übrigen sollen Ersatzansprüche innerhalb eines Monats nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Reiseendes bei uns geltend gemacht werden. Die Schriftform wird dringend empfohlen. Ansprüche der TGR verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Unterkunft. Für die von TGR angebotenen Unterkünfte, die nicht in Deutschland liegen, benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise einen gültigen deutschen Personalausweis oder einen Reisepaß . Im übrigen sind die Reiseteilnehmer für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sowie für Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Teilnehmerliste, Hausordnung, Beschädigungen, Nebenkosten

Der Anmelder verpflichtet sich, der TGR bis vier Wochen vor Reisebeginn eine vorläufige, vollständige Liste aller die Unterkunft belegenden Personen zuzusenden. Ebenso muß bis zum Tag des Reisebeginns eine endgültige Liste aller die Unterkunft belegenden Personen zugesandt werden, die auch eventuelle Kurzzeitgäste enthalten muß. Personen, die nicht vor Reiseantritt bei TGR als Gruppenmitglieder gemeldet wurden und für die der Reisepreis nicht vor Reiseantritt bei TGR eingegangen ist, können zurückgewiesen werden. Die bis zum Reisebeginn gemeldete Teilnehmerzahl ist Grundlage für die Berechnung des Gesamtpreises. Der Gruppe obliegt die genaue Einhaltung der Hausordnung (insbesondere: Nachtruhe; tägliche Hausreinigung). Die in der Beschreibung aufgeführten Räume und das Inventar stehen den Reisenden im Sinne des Vertrages und der Ergänzungsbedingungen zur verantwortungsvollen und sorgfältigen Nutzung zur Verfügung. Die durch die Reisenden verursachten Schäden gehen zu Lasten der Reisenden und sind direkt mit dem Hauswart abzurechnen. Eine Rückgabekontrolle oder Nachkontrolle findet in allen Ferienhäusern und bei jeder Gruppe statt. Grundsätzlich darf das Mobiliar (Betten, Schränke, o.ä.) nicht verstellt werden. Nebenkosten, die nicht ausdrücklich im in der Bestätigung genannten Reisepreis enthalten sind, sind direkt mit dem Hauswart abzurechnen oder werden nachträglich von der TGR in Rechnung gestellt.

Reinigung

Die Grundreinigung (besenrein) des Mietobjektes obliegt dem Kunden, auch wenn die Endreinigung gesondert gezahlt werden muß oder im Reisepreis inbegriffen ist. Zur Grundreinigung gehören die Reinigung der Küche, das Spülen und Aufräumen des Geschirrs und die Beseitigung restlicher Lebensmittel und Abfälle.

Soweit keine anderen Angaben gemacht werden, obliegt die jeweilige Endreinigung der Gruppe. Sie ist sorgfältig auszuführen, so daß das Haus den nächsten Gästen in ordentlichem und sauberem Zustand überlassen wird. Der entsprechende Zeitaufwand ist am Reisetag einzuplanen. Bei unvollständiger Endreinigung kann eine Nachreinigung in Rechnung gestellt werden.

Allgemeines, Gültigkeit

Unsere Preise beziehen sich auf die neben den Preisen angegebenen Mindestpersonenzahlen. Wird die Mindestpersonenzahl nicht erreicht, so ist diese dennoch Berechnungsgrundlage für den Gesamtpreis. Die TGR ist berechtigt, ausgeschriebene und bestätigte Preise zu ändern, wenn sich die Steuern oder Abgaben der Leistungsträger nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben, sofern zwischen dem vorgesehenen Anreisetermin und Vertragsschluß mehr als 4 Monate liegen und der Kunde spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn hierüber in Kenntnis gesetzt wird. Im Falle einer Erhöhung des Preises um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage durch die TGR, eine mindestens gleichwertige andere Ferienunterkunft verlangen, wenn die TGR in der Lage ist, eine solche Ferienunterkunft ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch die TGR diesem gegenüber geltend zu machen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages oder der AGB zur Folge. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Karlsruhe vereinbart.

Stand: November 2023

Thomas Grether-Reisen Gesellschaft mbH
Blohnstraße 25, D 76185 Karlsruhe
Geschäftsführer: Thomas Grether
Sitz der Gesellschaft: Karlsruhe
Registergericht: Mannheim HRB 107710