Informationen zur aktuellen Lage

Urlaub im Ferienhaus ist in allen unseren Reisezielen uneingeschränkt möglich.

Wir weisen darauf hin, dass jeder Reisende vor Antritt einer Reise selbst verantwortlich ist, sich zu informieren, ob und welche Corona-Schutzmaßnahmen im Urlaubsort gelten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz.

Bitte beachten Sie aktuelle Reisehinweise von Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI für unsere Reiseziele.

Im Folgenden sehen Sie unsere Vorgehensweise bei Buchungen in Coronazeiten.

Urlaub oder kein Urlaub?

Ein Urlaub in einer Selbstversorgerunterkunft ist in Zeiten von Corona die sicherste Art zu reisen: Abstands- und Hygieneregeln lassen sich ohne Probleme im eigenen Ferienhaus umsetzen und Sie bleiben während des Aufenthalts unter sich. Wie auch zu Hause können Sie beim Einkaufen, Wandern oder Baden den Hygieneabstand einhalten. Wer verantwortungsvoll handelt, trifft nicht auf mehr Kontaktpunkte als auch im eigenen Zuhause. Für noch mehr Sicherheit haben einige der Unterkünfte, v. a. die großen Gruppenhäuser, Hygieneschutzkonzepte entwickelt, für dessen Einhaltung die jeweilige Gästegruppe selbst verantwortlich ist. Sofern erforderlich, erhält der Kunde das jeweils aktuell gültige Schutzkonzept kurzfristig vor Reiseantritt.

 

Sie haben bei uns bereits eine Ferienunterkunft für einen Aufenthalt in den kommenden Wochen gebucht oder möchten noch einen Aufenthalt in den nächsten Monaten buchen?
Dann ergeben sich verschiedene Möglichkeiten:


1. Es gibt zum Reisetermin keine Reisebeschränkungen. Das heißt, es besteht kein Reiseverbot, die Grenzen zum Urlaubsland sind für Touristen geöffnet und die Unterkunft darf Touristen aufnehmen.
-> Sie können die Unterkunft wie gebucht nutzen.

2. Es gibt zum Reisetermin Reiseverbote. Das heißt, die Grenzen zu Ihrem Urlaubsland sind für Touristen geschlossen oder es gelten allgemeine Beherbergungs- oder generelle Reiseverbote.
-> Wir stornieren Ihre Buchung kostenlos und erstatten bereits geleistete Zahlungen (abzüglich der einmaligen Buchungsgebühr von 25 €).

3. Es gibt zum Reisetermin eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, 2 G (Plus)- oder 3 G-Regelungen im Urlaubsziel, Quarantänevorschriften für das Urlaubsziel oder nach der Rückkehr.
-> Grundsätzlich gilt: Eine Reisewarnung/die Einstufung als Hochrisikogebiet ist kein Reiseverbot, es kann gereist werden. Fehlende oder unzureichende G-Kriterien sind kein Grund für kostenlose Stornierungen der Unterkünfte. Sollten Sie stornieren wollen, werden in den allermeisten Fällen Stornierungskosten gemäß unserer AGB in Rechnung gestellt.

4. Sie möchten Ihre Buchung stornieren. Der Reisetermin liegt aber außerhalb von aktuellen, offiziellen Reisebeschränkungen.
-> Wir stornieren Ihre Buchung und stellen Ihnen Stornierungskosten gemäß unseren AGB in Rechnung.

 

Gerne prüfen wir mit Ihnen die Möglichkeiten und finden eine individuelle Lösung. Wir hoffen, Ihnen hiermit etwas Erleichterung bei der Urlaubsplanung gegeben zu haben. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Senden Sie uns gerne Ihre Anfragen an info@grether-reisen.de.

Informationen zu Maßnahmen und Verordnungen gegen das Coronavirus

Informationen zu Maßnahmen und Verordnungen gegen das Coronavirus in unseren Reisezielen finden Sie unter folgenden Links:

 

Stand: 16.03.2023